Vorsicht und Rücksicht bei Treibjagden!

 

Wir appellieren an die Jäger bei Treibjagden folgende Gebote besonders zu beachten:

 

·        Den Anweisungen des Jagdleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Fragen Sie, wenn etwas unklar ist.

·        Beginn und Ende des Treibens sollen, für jeden Schützen hörbar, an- und abgeblasen werden.

·        Das Laden und Entladen darf nur auf dem Stand erfolgen. Bei Zusammenkünften ist die Waffe gebrochen zu tragen. Vor und nach dem Abblasen (Abrufen) darf nicht mehr geschossen werden.

·       Bei Abgabe von Schüssen auf den Hintergrund achten! (Sicherheitsentfernung beim Schrotschuss beachten! Faustregel: Schrotdurchmesser in mm x 100 m).

·        Mit den Nachbarschützen Verbindung (Handzeichen) aufnehmen!

·        Das Verlassen des Standes, aus welchen Gründen auch immer, ist vor dem Abblasen verboten.

·        Nicht auf zu niedrig streichendes Flugwild schießen! Keine Schüsse auf Flugwild unter 45 Grad abgeben!

·        Berücksichtigen Sie immer die Gefahr von Gellern bei felsigem Untergrund, gefrorenem Boden oder beim Schuss in Richtung Wasserflächen!

·        Nicht in Richtung der Treiber schießen, arbeitende Hunde beachten!

·        Treiber mit im Handel erhältlichen Signalwesten bekleiden!

·        Keine Personen unter 14 Jahren als Treiber einsetzen!

 

Obwohl jeder Jäger mit gültiger Jagdkarte gegen Unfälle versichert ist, ist mit der Waffe immer und überall größte Vorsicht geboten. Für einige wenige Jäger ist es aber keine Selbstverständlichkeit, dass sie mit gültigen Jagddokumenten bei Treibjagden erscheinen. Eine Kontrolle der Jagddokumente ist daher immer angebracht. Jagdausübungsberechtigte, Jagdleiter oder Jagdschutzorgane, die ihre Kontrollaufgaben nicht ernst nehmen, machen sich selbst bei Unfällen mitschuldig.

 

SCHROTSCHUSSENTFERNUNG EINHALTEN!

Auf eine Unsitte bei Treibjagden wird noch besonders hingewiesen:

Die normale Schrotschussentfernung wird nicht immer eingehalten. Des Öfteren beobachtet man, dass Wild aus großer Entfernung beschossen wird. Die maximale Schrotschussentfernung beträgt ca. 35 m. Der Schuss über diese Distanz hinaus gilt als unweidmännisch, weil er das Wild infolge zu geringer Deckung und Durchschlagswirkung der Schrote nicht sofort zu töten vermag.

 

RÜCKSICHT AUF BEVÖLKERUNG NEHMEN!

Treibjagden, die in der Nähe von Siedlungen, Industrieanlagen oder viel befahrenen Straßen stattfinden, äußerster öffentlicher Beobachtung unterliegen. Die Kärntner Jägerschaft richtet das eindringliche Ersuchen an alle Jagdausübungsberechtigten, Jagdleiter und Jäger, vor allem beim Zeitpunkt und der Durchführung der Treibjagden

größte Rücksicht auf die Bevölkerung zu nehmen und sie nicht zu gefährden.

In einer Zeit, wo wir Jäger in der Auslage der Öffentlichkeit und der Medien stehen, sollten wir mit größter Gewissenhaftigkeit die Treibjagden planen und durchführen, auch wenn unter Umständen mit traditionellen Gepflogenheiten gebrochen werden muss.

 

Aus „Kärntner Jäger“ Ausgabe Oktober 193/2010